Erklärung zur Datenverarbeitung im Rahmen der Schulstartaktionen
Folgende, persönliche Daten von mir und dem von mir vertretenen bezugsberechtigten Kind/der bezugsberechtigten Kinder, nämlich:
Name, Wohnadresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer, Name des Kindes/der Kinder, Geburtsdatum und Geschlecht des Kindes/ der Kinder, Staatsangehörigkeit zu einem Mitgliedstaat der Europäischen Union bzw. keine Staatsangehörigkeit zu einem Mitgliedstaat der Europäischen Union des Kindes, Daten eines amtlichen Identitätsnachweises, wie z.B. Nummer des Reisepasses, Ausstelldatum, ausstellende Stelle, werden zum Zwecke der Abwicklung des § 3b Abs. 1 Z 1 LWA-G bzw. Name, Wohnadresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer, Name des Kindes/der Kinder, Geburtsdatum und Geschlecht des Kindes/ der Kinder, Daten eines amtlichen Identitätsnachweises, wie z.B. Nummer des Reisepasses, Ausstelldatum, ausstellende Stelle, werden zum Zwecke der Abwicklung des § 3b Abs. 1 Z 2 LWA-G von der andamp GmbH verarbeitet.
Die Verarbeitung betrifft insbesondere die Durchführung bzw. Abwicklung des § 3b Abs. 1 LWA-G sowie die Kontrolle und Nachprüfung der Bezugsberechtigung.
Ohne die Bereitstellung dieser Daten ist die Gewährung eines Schulstartgutscheins nicht möglich. Der Schulstartgutschein ist eine Sachzuwendung, die als Beitrag zur Deckung der mit dem Schulbesuch verbundenen Kosten bzw. zur Befriedigung der Grundbedürfnisse wie Lebensmittel, Bekleidung und Hygieneartikel, dienen soll.
Im Rahmen der Abwicklung der Schulstartgutscheine kann es bei Bedarf zu einer telefonischen Kontaktaufnahme bzw. zur Übermittlung einer E-Mail kommen. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, diese E-Mail abzubestellen.
Ich nehme ferner zur Kenntnis, dass diese persönlichen Daten im Falle der Projektprüfung den gesetzlich jeweils vorgesehenen Kontrollorganen des Bundes, des Rechnungshofes, der Europäischen Union und dem Europäischen Rechnungshof oder den von diesen Stellen für die Kontrolle gegenüber den jeweiligen bevollmächtigten Beauftragten übermittelt oder offengelegt werden müssen. Des Weiteren kann es, sofern dies zur Abwicklung des § 3b Abs. 1 LWA-G notwendig ist, zu einer Übermittlung der Daten an Dritte kommen.
Hinweis:
Das Projekt Schulstartklar! wird grundsätzlich im datenschutzrechtlichen Verantwortungsbereich des BMASKGPK aufgrund der VO (EU) 2021/1057 iVm Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO iVm Art. 4, 44, 72 Abs 1, 74, 77 und 82 VO (EU) 2021/1060 durchgeführt.
Die Daten werden prinzipiell nur solange gespeichert, wie es für die Zweckerreichung unbedingt nötig ist. Art. 82 Abs. 1 VO (EU) 2021/1060 normiert eine Aufbewahrungsfrist für alle Belege von zumindest fünf Jahren ab dem 31. Dezember des Jahres, in dem die Verwaltungsbehörde die letzte Zahlung an den Begünstigten entrichtet. Danach werden sie, sofern keine sonstigen rechtlichen Aufbewahrungs-, Dokumentations- oder Verjährungsfristen zu beachten sind, gelöscht oder zumindest der Bezug zu Ihnen beseitigt (Anonymisierung).
Darüber hinaus möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer gespeicherten Daten sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung gemäß den Bestimmungen des DSGVO und des Datenschutzgesetzes (DSG) haben. Rechtlich verpflichtende Aufbewahrungspflichten werden dadurch nicht berührt. Sie haben ferner ein Beschwerderecht betreffend die vorliegende Datenverarbeitung. Dieses können Sie bei der Aufsichtsbehörde (Österreichische Datenschutzbehörde; www.dsb.gv.at) ausüben.
Für die Geltendmachung Ihrer Betroffenenrechte können Sie sich an das BMASKGPK unter der EMail-Adresse schulstartklar@sozialministerium.at wenden.
Das Projekt Schulstartplus! wird grundsätzlich im datenschutzrechtlichen Verantwortungsbereich des für Sie zuständigen Bundeslandes im Rahmen der Sozialhilfe, Mindestsicherung oder Sozialunterstützung aufgrund §§ 1 Abs. 1 Z 4 und 3b Abs. 1 Z 2 Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz iVm der Übertragungsverordnung LWAG – Sachzuwendungen Schulbedarf iVm Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO durchgeführt.
Die Daten werden prinzipiell nur solange gespeichert, wie es für die Zweckerreichung unbedingt nötig ist. Zum Zwecke der Abwicklung des § 3b Abs. 1 Z 2 LWA-G werden die Daten, vorbehaltlich einer etwaigen Verlängerung dieses Gesetzes, bis zum 31. Dezember 2027 gespeichert. Danach werden sie, sofern keine rechtlichen Aufbewahrungs-, Dokumentationsoder Verjährungsfristen zu beachten sind, gelöscht oder zumindest der Bezug zu Ihnen beseitigt (Anonymisierung).
Darüber hinaus möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer gespeicherten Daten sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung gemäß den Bestimmungen des DSGVO und des Datenschutzgesetzes (DSG) haben. Rechtlich verpflichtende Aufbewahrungspflichten werden dadurch nicht berührt. Sie haben ferner ein Beschwerderecht betreffend die vorliegende Datenverarbeitung. Dieses können Sie bei der Aufsichtsbehörde (Österreichische Datenschutzbehörde; www.dsb.gv.at) ausüben.
Für die Geltendmachung Ihrer Betroffenenrechte können Sie sich an das für Sie zuständige Bundesland im Rahmen der Sozialhilfe, Mindestsicherung oder Sozialunterstützung bzw. an die Datenverarbeiterin andamp GmbH unter der E-Mail-Adresse support@schulstart.gv.at wenden.